Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Sobirey in Göttingen
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

… die Versicherung zahlt nie, wenn man sie wirklich braucht! … ? …

Rechtsanwalt Sobirey in Göttingen Fachanwalt für Versicherungsrecht und VerkehrsrechtDieses Vorurteil ist nicht ohne Grund entstanden. In den meisten Fällen wird es aber so sein, dass nach einer Deckungsablehnung und Beauftragung eines Rechtsanwalts sich herausstellt, dass sie entweder –wenn auch ungern- doch zahlen muss und zahlt oder aber dem  Versicherungsnehmer selbst ein Vorwurf zu machen ist. Dieser könnte z. B. darin liegen, dass er sich falschen Versicherungsschutz eingekauft hatte oder seine versicherungsrechtlichen Obliegenheiten vor oder nach dem Versicherungsfall nicht ordnungsgemäß nachgekommen war.

Ohne Anwalt wird es im Fall einer Deckungsablehnung meist nicht gehen. Das Versicherungsrecht ist kein einfaches Rechtsgebiet.  Die Fälle in meiner Kanzlei sind oft dadurch geprägt, dass Mandanten zunächst selbst die Schadensmeldung veranlasst haben und nach weiterer Korrespondenz, die man vielleicht so nicht hätte führen sollen, eine Deckungsablehnung der Versicherung vorliegt. Erst diese führt dann zu dem Entschluss, den Anwalt zu beauftragen. Vorsichtige Mandanten kommen auch schon sofort, nachdem der Versicherungsfall eingetreten ist. Die Kosten, die dadurch entstehen, fallen wenig ins Gewicht, wenn deshalb der Versicherungsfall ohne Komplikationen abgewickelt wird oder ein Fehler, der  zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, nicht begangen wird.

Auf Versichererseite stehen dem Versicherungsnehmer in der Regel versierte Sachbearbeiter und Versicherungsjuristen gegenüber. Auch in den Gerichtsverfahren bedienen sich die Versicherungsgesellschaften meist aus einem Pool ausgesuchter Kanzleien für die Prozessführung, die für sich viel Fachwissen in Anspruch nehmen und damit bei den nicht immer spezialisierten Gerichten gute Erfolge einfahren.

 Hier folgt eine kleine Übersicht zu verschieden Sparten des
 Versicherungsrechts:

Bauleistungsversicherung:

Sie versichert Sachen gegen unvorhergesehene Schäden; Bauherren und Bauunternehmer schließen sie ab, um sich gegen die besonderen Gefahren auf einer Baustelle zu versichern, weil hier hohe Werte und gelegentlich auch eine sehr schwierige Verantwortungszuweisung bei Schäden (welcher Handwerker war eigentlich zuständig?) eine Rolle spielen


Berufsunfähigkeitsversicherung:

nicht nur Selbstständige, sondern auch Angestellte schließen sie ab, um Einkommensverluste für den Fall der Berufsunfähigkeit abzumildern

Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie schützt Unternehmer vor den laufenden Kosten, wenn es aus bestimmten Gründen zu Unterbrechungen der Tätigkeit eines Betriebes kommt


Gebäudeversicherung:

Hauseigentümer schließen sie ab, um ihr Grundeigentum gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und andere Risiken zu versichern; es gibt sie als Wohngebäudeversicherung, aber auch für den gewerblichen Bereich; häufig deckt sie auch einen Mieteinnahmenausfall oder Hotelkosten ab


Hausratversicherung:

Sie deckt Schäden an den Werten ab, die zum Haushalt einer Person gehören


Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung:

Jedes Kraftfahrzeug muss sie in der Regel haben, um Schäden Dritter in oder außerhalb des eigenen Fahrzeugs im Versicherungsfall zu entschädigen


Kraftfahrtkaskoversicherung:

In der Teilkaskoversicherung sind ausgesuchte Risiken für das eigene Fahrzeug (z. B. Sturm oder ein Wildunfall) versichert, in der Vollkaskoversicherung ist zusätzlich der selbstverschuldete Unfall mit abgedeckt, bei dem der eigene Fahrzeugschaden mitersetzt wird


Krankenversicherung:

als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die private Krankenversicherung Leistungen  im Krankheitsfall


Lebensversicherung:

Sie dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen


Maschinenversicherung:

ihr kommt bei Defekten beliebiger Ursache (z. B. Brand oder technischer Defekt) an Produktionsanlagen der Abdeckung von Schäden große Bedeutung zu.


Privathaftpflichtversicherung:

Sie deckt vor möglicherweise ruinösen Folgen eines alltäglichen Missgeschicks im privaten Bereich


Rechtsschutzversicherung:

Sie übernimmt Gerichts- Rechtsanwalt- und Sachverständigenkosten, wenn es zu einem Prozess kommt


Reisegepäckversicherung:

unter bestimmten Voraussetzungen deckt sie den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck ab


Reiserücktrittversicherung:

  eine Krankheit kann dazu führen, dass eine bereits gebuchte Reise ausfällt. In diesen Fällen tritt die Rücktrittsversicherung für den Reisepreis oder auch zusätzliche Rückreisekosten ein.


Reparaturkostenversicherung:

bei vielen Gebrauchtwagengeschäften wird sie abgeschlossen; meist ist der gewerbliche Verkäufer daran interessiert, weil er damit sein Haftungsrisiko im Sachmängelhaftungsfall abmildern kann


Unfallversicherung:

Die private Unfallversicherung übernimmt Kosten eines erhöhten Finanzbedarfs bei unfallbedingter Krankheit und Invalidität